Ritter im Mittelalter



Ritter (mittelhochdeutsch: Reiter, lat. eques, franz. chevalier, engl. knight, ital. cavaliere, span. caballero, slaw. vitez, vityaz, ungar. vitéz) ist die Bezeichnung für die wehrhaften, schwer gerüsteten und in der Regel adligen, berittenen Krieger des europäischen Mittelalters.



Ab dem 11. Jahrhundert etablierten sich neben adligen Grundherren auch unfreie Hofbeamte (Ministerialen) als Ritter. Sie gingen im 13. und 14. Jahrhundert im niederen Adel auf und wurden zum Kern des Ritterstandes. Im Hochmittelalter schufen sich daneben auch die Ministerialengeschlechter selber oder sogar Klöster eigene Gefolgschaften, die sich als Ritter bezeichneten. Die meisten dieser Untervasallen (sog. niedere Ministerialen) konnten sich jedoch aus wirtschaftlichen Gründen nicht auf die Dauer im Adelstand etablieren. Zahlreiche Burgställe im Umkreis noch erhaltener Burgen oder Ruinen zeugen bis heute von ihrer Existenz.



Im späteren Mittelalter war die „Ritterbürtigkeit“, also die Abstammung von adligen, ritterlichen Vorfahren meist Voraussetzung für die Aufnahme in den Ritterstand. In einem feierlichen Akt, ursprünglich der Schwertleite, später dem Ritterschlag, wurde man vom Herrscher oder einem anderen Adligen zum Ritter erhoben, vorausgesetzt man brachte die erforderlichen Merkmale und Qualitäten mit. Ab dem 13. Jahrhundert bildeten Ritter einen erblichen Stand. Militärisch gesehen handelte es sich eigentlich um Kavallerie, woher auch die Bezeichnung (Ritter = ursprünglich Reiter) herzuleiten ist. Die Anerkennung als Ritter durch Eintrag (Immatrikulation) in entsprechende Adelsregister konnte teilweise noch bis in das frühe zwanzigste Jahrhundert hinein entscheidend dafür sein, ob ein Recht auf Sitz und Stimme im Landtag bestand, so etwa im Baltikum. 



 
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